Steine im Bunker, rote, gelbe und blaue Pflöcke sowie seitliche Distanzmarkierungen. Es kann straffrei Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Unbewegliche Hemmnisse: Regel 24-2
Straßen und Wege mit künstlich aufgelegter Oberfläche (Schotter, Asphalt), Regenhütten, Labstationen, Abdeckplatten der Beregnungsanlage, im Fairway eingelassene Entfernungsmarkierungen, gestützte Bäume und Spielbahnbegrenzungen aus Holz. Es kann straffrei Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Grenze Wasserhindernisse: Regel 26
Soweit keine rote oder gelbe Linie erkennbar ist, wird an allen Wasserhindernissen die Mähkante zwischen Semirough (oder Vorgrün auf Bahn 3 und 9) und Rough als Grenze zum Hindernis festgelegt.
Teich auf Bahn 3: Regel 26-1
Der Teich auf Bahn 3 wird zum seitlichen Wasserhindernis erklärt.
Laut Regel 14-3, wird die Verwendung von Entfernungsmessern für Amateure erlaubt. Es dürfen nur Geräte verwendet werden, welche ausschließlich die Messstrecke anzeigen und keine anderen Rechenfunktionen enthalten. Bei Verstoß: Disqualifikation
Caddieverbot von Eltern bei Kindern und Jugendlichen
Bei allen Wettspielen ist es Eltern nicht gestattet, ihre Kinder (Jahrgang 1990 und jünger) als Caddie zu begleiten.
Orange Blinklichter
Beachten Sie bitte auf den Bahnen 7 und 15 die orangen Blinklichter. Es darf erst abgeschlagen werden, wenn diese erloschen sind. Aktivieren Sie das Licht zu Ihrem Schutz, nachdem Sie abgeschlagen haben.
Wir wünschen ein schönes Spiel und erholsame Stunden im Golfclub Attersee-Traunsee!